Arbeitsmedizin


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Die gesetzlichen Pflichten

Seit den wichtigen Änderungen in den Jahren 2011, 2013 und 2014 gilt für jeden Betrieb mit mindestens einem sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter:
• Jeder Mitarbeiter ist durch einen Betriebsarzt zu betreuen.
• Jeder Betrieb hat eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Diese Pflichten des Arbeitgebers sind unter anderem hier geregelt:
• Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG )
• Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG )
• Vorschrift 1 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
• Vorschrift 2 der DGUV
Wichtig:
Die Maßnahmen in den Bereichen „Arbeitssicherheit“ und „Arbeitsmedizin“ sind eng
aufeinander abzustimmen. 
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Leistungen


Betriebsärztliche Betreuung 
Vorsorgeuntersuchungen 
Betriebsbegehungen 
ASA-Sitzungen 
Beratung bezüglich PSA 
Beratung bezüglich Gesundheitsschutz 
BEM 
Unterstützung bei Arbeitsplatzgestaltung 
Gefahrstoffmanagement 
Gesundheitsmanagement 
Begleitung bei Einführung neuer Arbeitsverfahren 
Gefährdungsbeurteilung 
Führungskräfteschulungen 
Hilfestellung bei gesundheitlichen Problemen 
Vorträge zu aktuellen Problemen 

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