Arbeitsmedizin
Arbeitsmedizin
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Die gesetzlichen Pflichten
Die gesetzlichen Pflichten
Seit den wichtigen Änderungen in den Jahren 2011, 2013 und 2014 gilt für jeden Betrieb mit mindestens einem sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter:
• Jeder Mitarbeiter ist durch einen Betriebsarzt zu betreuen.
• Jeder Betrieb hat eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Diese Pflichten des Arbeitgebers sind unter anderem hier geregelt:
• Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG )
• Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG )
• Vorschrift 1 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
• Vorschrift 2 der DGUV
Wichtig:
Die Maßnahmen in den Bereichen „Arbeitssicherheit“ und „Arbeitsmedizin“ sind eng
aufeinander abzustimmen.
Leistungen
Leistungen
Betriebsärztliche Betreuung
Vorsorgeuntersuchungen
Betriebsbegehungen
ASA-Sitzungen
Beratung bezüglich PSA
Beratung bezüglich Gesundheitsschutz
BEM
Unterstützung bei Arbeitsplatzgestaltung
Gefahrstoffmanagement
Gesundheitsmanagement
Begleitung bei Einführung neuer Arbeitsverfahren
Gefährdungsbeurteilung
Führungskräfteschulungen
Hilfestellung bei gesundheitlichen Problemen
Vorträge zu aktuellen Problemen
Vorsorgeuntersuchungen
Betriebsbegehungen
ASA-Sitzungen
Beratung bezüglich PSA
Beratung bezüglich Gesundheitsschutz
BEM
Unterstützung bei Arbeitsplatzgestaltung
Gefahrstoffmanagement
Gesundheitsmanagement
Begleitung bei Einführung neuer Arbeitsverfahren
Gefährdungsbeurteilung
Führungskräfteschulungen
Hilfestellung bei gesundheitlichen Problemen
Vorträge zu aktuellen Problemen
Sie interessieren sich für unsere Serviceleistungen? Wir sind stets für Sie da!
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